Vertrauen
KI im Betrieb heißt nicht, Daten aus der Hand zu geben.
Die häufigste Sorge im Erstgespräch ist nicht, ob es funktioniert, sondern was mit den Daten passiert. Hier steht, wie wir das lösen - technisch und vertraglich.
Wie wir mit Ihren Daten umgehen
Der Grundsatz ist einfach: es verlässt nur das Ihr Haus, was der Prozess tatsächlich braucht. Wir arbeiten pro Prozess mit dem kleinsten Datenausschnitt, der die Aufgabe trägt, und halten schriftlich fest, welcher das ist.
Welches Modell zum Einsatz kommt, entscheiden wir pro Anwendungsfall. Für viele Aufgaben reicht ein Modell, das in der EU betrieben wird; für besonders sensible Fälle kommt auch ein lokal betriebenes in Frage. Was bei Ihnen möglich ist, steht nach dem Audit fest - nicht vorher als Versprechen.
Was vertraglich geregelt wird
- Auftragsverarbeitung
- Ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO gehört zu jedem Projekt, in dem wir personenbezogene Daten verarbeiten - vor der ersten Verarbeitung, nicht danach.
- Datenausschnitt
- Welche Felder und Quellen der Prozess berührt, steht in der Leistungsbeschreibung. Was nicht drinsteht, wird nicht verarbeitet.
- Wirkungsbereich
- Was das System selbst auslösen darf und was ein Mensch freigibt, wird pro Prozess festgelegt und dokumentiert.
- Protokollierung
- Nachvollziehbar, was das System wann getan hat. Ohne Protokoll lässt sich weder ein Fehler noch eine Verbesserung belegen.
- Löschung
- Wie lange etwas vorgehalten wird und wann es verschwindet - abgestimmt auf Ihre bestehenden Fristen, nicht auf unsere Bequemlichkeit.
Zur EU-KI-Verordnung
Die europäische KI-Verordnung stuft Anwendungen nach Risiko ein, und die Pflichten hängen davon ab, was das System tut - nicht davon, welches Modell darunter liegt. Ein Ablauf, der Rechnungen zuordnet, fällt in eine andere Klasse als einer, der über Menschen entscheidet.
Wir klären das im Audit anhand Ihres konkreten Falls und richten die Umsetzung danach aus: Dokumentation, menschliche Aufsicht und Protokollierung in dem Umfang, den die Einstufung verlangt.
Häufige Fragen
Werden unsere Daten zum Training von KI-Modellen verwendet?
Nicht ohne Ihre ausdrückliche Entscheidung. Wir wählen Zugänge und Vertragsformen so, dass eine Nutzung Ihrer Inhalte zu Trainingszwecken ausgeschlossen ist, und halten das schriftlich fest.
Wo laufen die Modelle?
Das entscheiden wir pro Anwendungsfall. Für viele Prozesse kommen in der EU betriebene Modelle in Frage; für besonders sensible Fälle auch ein lokal betriebenes. Was in Ihrem Fall möglich ist, steht im Audit.
Schließen Sie einen AV-Vertrag ab?
Ja, in jedem Projekt, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden - vor Beginn der Verarbeitung.
Entscheidet die KI eigenständig über Menschen?
Nein. Wir bauen keine Systeme, die ohne menschliche Freigabe über Personen entscheiden - unabhängig davon, ob es rechtlich zulässig wäre.
Wer haftet, wenn das System etwas Falsches tut?
Wir haften für unsere Leistung im vertraglich vereinbarten Rahmen: Architektur, Anbindung, Tests und Leitplanken. Für die inhaltliche Ausgabe eines fremden Modells kann niemand einstehen - deshalb ist der Wirkungsbereich vertraglich begrenzt und alles, was das Haus verlässt, in der Regel freigabepflichtig.
Können wir das von unserem Datenschutzbeauftragten prüfen lassen?
Ausdrücklich ja. Wir liefern die technische Beschreibung so, dass sie prüfbar ist - das ist Teil der Arbeit, kein Zusatzaufwand.
Offene Fragen gehören vor den Vertrag.
Wenn etwas fehlt, das Sie klären müssen, bevor Sie starten können - fragen Sie danach. Wir antworten schriftlich.

